Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter!
Liebe Hündinnen und Hunde!
Hundehalterinnen und Hundehalter sind sich einig:
Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen!
Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen
somanchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber. Deshalb gibt's
ab 1. Juli 2003 das Oö. Hundehaltegesetz, neue Spielregeln für Mensch
und Hund. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter verhelfen ihren Gefährten
zu den nötigen Manieren und machen das vierbeinige Familienmitglied
jetzt gesellschaftsfähig.
Bevor's losgeht ...
Jede Hundehaltung beginnt eigentlich schon beim Hundehalter:
Die Vollendung seines 16. Lebensjahres ist ebenso Voraussetzung
wie seine psychische, physische und geistige Eignung.
Hat man diese Vorgaben einmal erfüllt, steht einem vierbeinigen Freund
nichts mehr im Wege. Vom neuen Mitbewohner sollte aber auch der
„Rest der Welt“ erfahren. Deshalb - binnen einer Woche - bitte bei der Hauptwohnsitzgemeinde melden. Neu ist dabei die Mitnahme eines
Sachkundenachweises (siehe Spielregel Nummer 1) und der Nachweis
einer Haftpflichtversicherung* über die gesetzliche Deckungssumme.
*Versicherungsschutz in gesetzlich vorgeschriebener Höhe auf Grund einer Haushalts-
oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung ist
ebenfalls gültig. Personen, die am 1. Juli 2003 bereits einen Hund halten, haben bis
spätestens 31. Dezember 2003 den Nachweis einer solchen Versicherung zu
erbringen, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Hund halten.
Die Texte wurden großteils von der ursprünglichen Homepage übernommen. Damaliger Herausgeber war Amt der Oö.Landesregierung, Polizeiabteilung.